beck-online
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
Suche:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein Steuern und Bilanzen
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Module suchen
Service
Anmelden
BayEBG
Gesamte Vorschrift
BayEBG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
II. Teil Bau und Betrieb von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, Anschlußbahnen und Bergbahnen (Art. 2 - 22)
4. Abschnitt Weiterführung (Art. 17 - 19)
Art. 17 Weiterführungsgenehmigung
Art. 18 Weiterführung durch Erben, Konkurs- oder Zwangsverwalter
Art. 19 Übernahme von Eisenbahnen durch den Staat
Bayerisches Eisenbahn- und Bergbahngesetz | BAY
BayEBG: Art. 17 Weiterführungsgenehmigung
galt bis: 31.07.1998
Bestellen
Module suchen
Kündigen
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
© 2026