BayWoBindG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (Art. 13 - 18)
- Art. 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- Art. 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
- Art. 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- Art. 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
- Art. 18 Bestätigung