Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale NotlagenverordnungBbgKomNotV) zur Fussnote [1]

Vom 17. April

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen