BbgSchGG
- BbgSchGG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 6 Anerkannte Gütestellen (§§ 59 - 68)
- Unterabschnitt 1 Anerkennung als Gütestelle (§§ 59 - 64)
- § 59 Antrag
- § 60 Anerkennungsvoraussetzungen
- § 61 Verfahrensordnung
- § 62 Haftpflichtversicherung
- § 63 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- § 64 Zuständigkeit, Gebühren und Verzeichnis der anerkannten Gütestellen
- Unterabschnitt 1 Anerkennung als Gütestelle (§§ 59 - 64)