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Gesetz über die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die allgemeine Beeidigung der nicht vom Gerichtsdolmetschergesetz erfassten Dolmetscherinnen und Dolmetscher (Brandenburgisches SprachmittlergesetzBbgSpMG) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 16. Dezember

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