BetrVG
- BetrVG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 73b)
- Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72 - 73)
- § 72 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
- § 73 Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
- Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72 - 73)