BRRG
- BRRG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel II Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten (§§ 121 - 133f)
- Abschnitt III Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei der Umbildung von Körperschaften (§§ 128 - 133)
- § 128 [Übertritt oder Übernahme von Beamten und Versorgungsempfängern bei der Umbildung von Körperschaften]
- § 129 [Verfahren bei Übertritt oder Übernahme in den Dienst einer anderen Körperschaft]
- § 130 [Übertragung eines gleich zu bewertenden Amtes; einstweiliger Ruhestand]
- § 131 [Ernennung von Beamten bei bevorstehender Umbildung]
- § 132 [Umbildung, Versorgungsempfänger]
- § 133 [Körperschaft; Begriff]
- Abschnitt III Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei der Umbildung von Körperschaften (§§ 128 - 133)