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APrOBK – Gebärdensprache
Gesamte Vorschrift
APrOBK – Gebärdensprache
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
3. Abschnitt Versetzung (§§ 8 - 9)
§ 8 Voraussetzungen
§ 9 Wiederholungen, Entlassung
[VO über die Ausbildung und Prüfung am Berufskolleg für Gebärdensprache] | BW
APrOBK – Gebärdensprache: § 9 Wiederholungen, Entlassung
Rechtsstand: 03.07.2024
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