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EStR 2012

EStR 2012 R50a.1
Bundesregierung: R 50a.1 Steuerabzug bei Lizenzgebühren, Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten und bei Veräußerungen von Schutzrechten usw.
Verwaltungsanweisung vom 16.12.2005