FFG 2016
- FFG 2016
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 11 Finanzierung, Verwendung der Mittel (§§ 146 - 163)
- Abschnitt 2 Verwendung der Einnahmen (§§ 159 - 163)
- § 159 Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche
- § 160 Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter
- § 161 Ermächtigung des Verwaltungsrats
- § 161a Ausnahmsweise Umwidmung in Fällen höherer Gewalt
- § 162 Verwendung von Tilgungen
- § 163 Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln
- Abschnitt 2 Verwendung der Einnahmen (§§ 159 - 163)