FPackV
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 8 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter (§§ 33 - 34)
- § 33 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder 5 Milliliter
- § 34 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder mehr als 10 Liter