GBV
- GBV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt XIII Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch (§§ 61 - 93)
- Unterabschnitt 6 Zusammenarbeit mit den katasterführenden Stellen und Versorgungsunternehmen (§§ 86 - 86a)
- § 86 Zusammenarbeit mit den katasterführenden Stellen
- § 86a Zusammenarbeit mit Versorgungsunternehmen
- Unterabschnitt 6 Zusammenarbeit mit den katasterführenden Stellen und Versorgungsunternehmen (§§ 86 - 86a)