HBesG
- HBesG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweiter Teil Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen (§§ 21 - 41a)
- Vierter Abschnitt Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (§§ 40 - 41a)
- § 40 Besoldungsordnung R
- § 41 Bemessung des Grundgehalts
- § 41a Finanzieller Ausgleich bei Rufbereitschaft
- Vierter Abschnitt Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (§§ 40 - 41a)