§ 31a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen
[InVeKoS-Verordnung 2004] | BUND
[InVeKoSV2004]: § 31a Absehen von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen
galt bis: 03.03.2015