IRG
- IRG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe (§§ 59 - 67a)
- § 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe
- § 60 Leistung der Rechtshilfe
- § 61 Gerichtliche Entscheidung
- § 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen
- § 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
- § 61c Audiovisuelle Vernehmung
- § 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
- § 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
- § 64 Durchbeförderung von Zeugen
- § 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung
- § 66 Herausgabe von Gegenständen
- § 67 Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen