JGG
- JGG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweiter Teil Jugendliche (§§ 3 - 104)
- Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a)
- Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a)
- Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 67 - 74)
- § 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- § 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
- § 68 Notwendige Verteidigung
- § 68a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 68b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- § 69 Beistand
- § 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
- § 70a Unterrichtung des Jugendlichen
- § 70b Belehrungen
- § 70c Vernehmung des Beschuldigten
- § 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
- § 72 Untersuchungshaft
- § 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
- § 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
- § 73 Unterbringung zur Beobachtung
- § 74 Kosten und Auslagen
- Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften (§§ 67 - 74)
- Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren (§§ 43 - 81a)
- Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (§§ 33 - 81a)