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JGG
Gesamte Vorschrift
JGG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zweiter Teil Jugendliche (§§ 3 - 104)
Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug (§§ 82 - 93a)
Erster Abschnitt Vollstreckung (§§ 82 - 89c)
Dritter Unterabschnitt Jugendstrafe (§§ 88 - 89b)
§ 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
§ 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 89a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
§ 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
[Jugendgerichtsgesetz] | BUND
JGG: § 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
Rechtsstand: 10.04.2025
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