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Artikel 2 Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung

Die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung vom 17. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2350), die zuletzt durch Artikel 57 Absatz 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.In § KHSFV § 5 Absatz KHSFV § 5 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Bundesversicherungsamts“ durch die Wörter „Bundesamtes für Soziale Sicherung“ ersetzt.2.In § KHSFV § 8 Absatz KHSFV § 8 Absatz 4 wird das Wort „Bundesversicherungsamt“ durch die Wörter „Bundesamt für Soziale Sicherung“ ersetzt.3.§ KHSFV § 11 Absatz KHSFV § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:a)In Nummer 4 Buchstabe b werden die Wörter „der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen nach § 291a des Fünften Buches“ durch die Wörter „und Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch“ ersetzt.b)In Nummer 5 werden die Wörter „eines integrierten Notfallzentrums“ durch die Wörter „integrierter Notfallstrukturen insbesondere durch bauliche Maßnahmen“ ersetzt.4.In § KHSFV § 12 Absatz KHSFV § 12 Absatz 1 Nummer 4 wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt und werden vor

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