KWG
- KWG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Fünfter Abschnitt Sondervorschriften (§§ 52 - 53d)
- § 52 Sonderaufsicht
- § 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
- § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
- § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
- § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
- § 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat