LMKV
- LMKV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweiter Abschnitt Spezielle Vorschriften für bestimmte Lebensmittel (§§ 9 - 9a)
- § 9 Bestimmte Lebensmittel mit bestimmten geographischen Angaben
- § 9a Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten