MoselSchPV
- MoselSchPV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Erster Teil Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen (§§ 1.01 - 10.02)
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1.01 - 1.28)
- § 1.01 Begriffsbestimmungen
- § 1.02 Schiffsführer
- § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
- § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
- § 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
- § 1.06 Benutzung der Wasserstraße
- § 1.07 Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
- § 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
- § 1.09 Besetzung des Ruders
- § 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen an Bord
- § 1.10a Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf Urkunden und sonstige Unterlagen an Bord
- § 1.11 Mitführen der Moselschifffahrtspolizeiverordnung und des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk an Bord
- § 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schiffahrtshindernisse
- § 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen
- § 1.14 Beschädigung von Anlagen
- § 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
- § 1.16 Rettung und Hilfeleistung
- § 1.17 Anzeige von Unfällen; festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
- § 1.18 Freimachen des Fahrwassers
- § 1.19 Besondere Anweisungen
- § 1.20 Überwachung
- § 1.21 Sondertransporte; Amphibienfahrzeuge; Militärfahrzeuge
- § 1.22 Anordnungen vorübergehender Art der zuständigen Behörde
- § 1.22a Anordnungen vorübergehender Art der Moselkommission
- § 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
- § 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze
- § 1.25 Laden, Löschen und Leichtern
- § 1.26 Sonderrechte der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
- § 1.27 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen
- § 1.28 Abweichungen von dieser Verordnung für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Besatzung oder des Schiffsführers automatisiert wahrgenommen werden, oder für ein ferngesteuertes Fahrzeug
- Kapitel 2 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung (§§ 2.01 - 2.06)
- Kapitel 3 Bezeichnung der Fahrzeuge (§§ 3.01 - 3.34)
- Kapitel 4 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte (§§ 4.01 - 4.07)
- Kapitel 5 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße (§§ 5.01 - 5.02)
- Kapitel 6 Fahrregeln (§§ 6.01 - 6.33)
- Kapitel 7 Regeln für das Stilliegen (§§ 7.01 - 7.08)
- Kapitel 8 Zusatzbestimmungen (§§ 8.01 - 8.13)
- Kapitel 9 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen (§§ 9.01 - 9.05)
- Kapitel 10 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser (§§ 10.01 - 10.02)
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1.01 - 1.28)