MPDG
- MPDG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 4 Klinische Prüfungen, Leistungsstudien und sonstige klinische Prüfungen (§§ 24 - 70)
- Abschnitt 3 Pflichten bei der Durchführung und Überwachung; Kontaktstelle (§§ 62 - 70)
- § 62 Pflichten des Prüfers oder Hauptprüfers
- § 63 Meldepflichten des Prüfers oder Hauptprüfers
- § 64 Melde- und Mitteilungspflichten des Sponsors bei einer sonstigen klinischen Prüfung
- § 65 Verarbeitung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten
- § 66 Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen
- § 67 Informationsaustausch
- § 68 Überwachung von klinischen Prüfungen, Leistungsstudien und sonstigen klinischen Prüfungen durch die zuständige Behörde
- § 69 Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörden
- § 70 Kontaktstelle
- Abschnitt 3 Pflichten bei der Durchführung und Überwachung; Kontaktstelle (§§ 62 - 70)