Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Fortgeltende Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes nach Maßgabe des § 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes (Bundesbesoldungsüberleitungsfassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

In der Fassung der Bekanntmachung vom

Geltungszeiträume

Alle Fassungen anzeigen

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen