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NJAG
Gesamte Vorschrift
NJAG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zweiter Abschnitt Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung (§§ 5 - 10)
§ 5 Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; Rechte und Pflichten
§ 6 Ziel der Ausbildung
§ 7 Vorbereitungsdienst
7a Vorbereitungsdienst in Teilzeit
§ 8 Beendigung des Vorbereitungsdienstes
§ 9 Bestandteile und Gegenstände der zweiten Staatsprüfung
§ 10 Wirkung der zweiten Staatsprüfung
[Niedersächsisches Juristenausbildungsgesetz] | NDS
NJAG: § 10 Wirkung der zweiten Staatsprüfung
Rechtsstand: 05.02.2025
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