KiTaG 2002
- KiTaG 2002
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Vierter Abschnitt Finanzierung von Tageseinrichtungen (§§ 15 - 21)
- § 15 Voraussetzungen für die Gewährung von Landesleistungen
- § 16 Finanzhilfe für Personalausgaben
- § 16a Erhöhte Finanzhilfe bei Gruppen mit Kindern unter drei Jahren
- § 16b Erhöhte Finanzhilfe bei Gruppen mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung
- § 17 Investitionsförderung
- § 18 Besondere Personalausgaben
- § 18a Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung
- § 19 Modellvorhaben in Tageseinrichtungen, Fortbildung
- § 20 Elternbeiträge
- § 21 Beitragsfreiheit