NLPosV
- NLPosV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 4 Veröffentlichung im Bundesanzeiger (§§ 8 - 10)
- § 8 Allgemeine Bestimmungen zur Veröffentlichungspflicht; Auftragsnummer der Veröffentlichung
- § 9 Identifikation des Positionsinhabers und seiner Kontaktperson beim Betreiber des Bundesanzeigers
- § 10 Übermittlung der Daten