LWG
- LWG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 47 - 67)
- Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte (§§ 66 - 67)
- § 66 Gewässerschutzbeauftragte bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften
- § 67 Zuständigkeit im Zusammenhang mit Gewässerschutzbeauftragten
- Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte (§§ 66 - 67)