LRiG
- LRiG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 4 Richterdienstgerichte (§§ 55 - 83)
- Abschnitt 1 Errichtung und Zuständigkeit (§§ 55 - 67)
- § 55 Errichtung
- § 56 Zuständigkeit des Dienstgerichts
- § 57 Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs
- § 58 Dienstaufsicht
- § 59 Mitglieder der Richterdienstgerichte
- § 60 Ruhen der Mitgliedschaft
- § 61 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 62 Benennung der Mitglieder und Feststellung der Mitgliedschaft
- § 63 Besetzung des Dienstgerichts
- § 64 Besetzung des Dienstgerichtshofs
- § 65 Nicht ständige beisitzende Mitglieder im Disziplinarverfahren gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- § 66 Nicht ständige beisitzende Mitglieder in Verfahren, die ein Mitglied des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz betreffen
- § 67 Rechtsstellung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Mitglieder des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz in den Richterdienstgerichten
- Abschnitt 1 Errichtung und Zuständigkeit (§§ 55 - 67)