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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMSSMSFördZuVO) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 21. Dezember 2005

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