SchAusnahmV
- SchAusnahmV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 2 Erleichterungen und Ausnahmen von auf Grund der Vorschriften im fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes erlassenen landesrechtlichen Geboten und Verboten (§§ 3 - 7)
- § 3 Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit getesteten Personen
- § 4 Ausnahmen von der Beschränkung von Zusammenkünften
- § 5 Ausnahmen von der Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft
- § 6 Ausnahmen von Absonderungspflichten
- § 7 Ermächtigung der Landesregierungen zu Erleichterungen und Ausnahmen