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StPO
Gesamte Vorschrift
StPO
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 373b - 406l)
Erster Abschnitt Definition (§ 373b)
§ 373b Begriff des Verletzten
Zweiter Abschnitt Privatklage (§§ 374 - 394)
Dritter Abschnitt Nebenklage (§§ 395 - 402)
Vierter Abschnitt Adhäsionsverfahren (§§ 403 - 406c)
Fünfter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten (§§ 406d - 406l)
Erster Abschnitt
zur Fussnote
[1]
Definition
FussnotenFussnote
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