SVG 2009
- SVG 2009
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (§§ 3 - 79)
- Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden (§§ 3 - 13e)
- Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen (§§ 13 - 13e)
- § 13 Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit
- § 13a Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
- § 13b Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung
- § 13c Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
- § 13d Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten
- § 13e Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen (§§ 13 - 13e)
- Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden (§§ 3 - 13e)