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ThürRiStAG
Gesamte Vorschrift
ThürRiStAG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Dritter Abschnitt Wahlausschüsse (§§ 50 - 68)
Zweiter Unterabschnitt Staatsanwaltswahlausschuss (§§ 65 - 68)
§ 65 Aufgaben des Staatsanwaltswahlausschusses
§ 66 Zusammensetzung des Staatsanwaltswahlausschusses
§ 67 Entscheidung über die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
§ 68 Beteiligung bei weiteren Entscheidungen
Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz | TH
ThürRiStAG: § 68 Beteiligung bei weiteren Entscheidungen
Rechtsstand: 01.01.2025
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