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TPG
Gesamte Vorschrift
TPG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern (§§ 8 - 8c)
§ 8 Entnahme von Organen und Geweben
§ 8a Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
§ 8b Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
§ 8c Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
Transplantationsgesetz | BUND
TPG: § 8 Entnahme von Organen und Geweben
Rechtsstand: 14.10.2025
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