TrZollV
- TrZollV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 3 Abgabe von Waren in der Truppenverwendung (§§ 7 - 20)
- Abschnitt 2 Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere (§§ 18 - 20)
- § 18 Veräußerungsgenehmigung
- § 19 Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung
- § 20 Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung
- Abschnitt 2 Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere (§§ 18 - 20)