VerglO
- VerglO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Sechster Abschnitt Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfahrens (§§ 56 - 65)
- § 56 Pflicht zu bescheidener Lebensführung
- § 57 Stellung des Schuldners gegenüber dem Vergleichsverwalter
- § 58 Verfügungsbeschränkungen (Grundsatz)
- § 59 Allgemeines und besonderes Veräußerungsverbot
- § 60 Beginn des allgemeinen Veräußerungsverbots
- § 61 Eintragung des Verbots im Grundbuch und im Schiffsregister
- § 62 Wirkungen des allgemeinen Veräußerungsverbots
- § 63 Verbot der Verfügung über einzelne Gegenstände
- § 64 Zustimmungsbefugnis des Vergleichsverwalters
- § 65 Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen