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VerglO
Gesamte Vorschrift
VerglO
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Elfter Abschnitt Einstellung des Verfahrens (§§ 99 - 101)
§ 99 Einstellung wegen Rücknahme des Vergleichsvorschlags
§ 100 Weitere Einstellungsgründe
§ 101 Entscheidung über die Eröffnung des Konkurses
[Vergleichsordnung] | BUND
[VerglO]: § 99 Einstellung wegen Rücknahme des Vergleichsvorschlags
galt bis: 31.12.1998
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