WaffG
- WaffG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 2 Umgang mit Waffen oder Munition (§§ 4 - 42c)
- Unterabschnitt 7 Verbote (§§ 40 - 42c)
- § 40 Verbotene Waffen
- § 41 Waffenverbote für den Einzelfall
- § 42 Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
- § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- § 42b Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen
- § 42c Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen
- Unterabschnitt 7 Verbote (§§ 40 - 42c)