WaStrG
- WaStrG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 4 Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen (§§ 7 - 11)
- § 7 Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb
- § 8 Umfang der Unterhaltung
- § 9 Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen
- § 10 Anlagen und Einrichtungen Dritter
- § 11 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung