WpHG
- WpHG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren (§§ 48 - 52)
- § 48 Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
- § 49 Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
- § 50 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung
- § 51 Befreiung
- § 52 Ausschluss der Anfechtung