WpHG
- WpHG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten (§§ 63 - 96)
- § 63 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
- § 64 Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung
- § 64a Form der Kundenkommunikation
- § 65 Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes
- § 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes
- § 65b Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden
- § 66 Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
- § 67 Kunden; Verordnungsermächtigung
- § 68 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung
- § 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung
- § 70 Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung
- § 71 Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- § 72 Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems
- § 73 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten
- § 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme
- § 75 Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme
- § 76 KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung
- § 77 Direkter elektronischer Zugang
- § 78 Handeln als General-Clearing-Mitglied
- § 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern
- § 80 Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
- § 81 Geschäftsleiter
- § 82 Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
- § 83 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- § 84 Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung
- § 85 Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung
- § 86 Anzeigepflicht
- § 87 Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung
- § 88 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
- § 89 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
- § 90 Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 91 Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- § 92 Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- § 93 Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung
- § 94 Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung
- § 95 Ausnahmen
- § 96 Strukturierte Einlagen