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ZFdG
Gesamte Vorschrift
ZFdG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Kapitel 3 Befugnisse (§§ 8 - 83)
Abschnitt 2 Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (§§ 26 - 70)
Unterabschnitt 7 Datenübermittlung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes (§§ 65 - 68)
§ 65 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
§ 66 Datenübermittlung an zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union und an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 67 Datenübermittlung im internationalen Bereich
§ 68 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
Zollfahndungsdienstgesetz | BUND
ZFdG: § 65 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
Rechtsstand: 08.01.2026
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