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SGB VIII
SGB VIII
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 42 - 60)
Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (§§ 52a - 58a)
§ 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
§ 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
§ 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern [noch nicht in Kraft]
§ 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften
§ 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
§ 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
§ 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts
§ 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts
§ 58a Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
[Sozialgesetzbuch VIII: Kinder- und Jugendhilfe] | BUND
[SGB VIII]: § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
Rechtsstand: 05.04.2022
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