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Kreikebohm, Kommentar zum Sozialrecht
70. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung –
Zweites Kapitel. Prävention (§ 14 - § 25)
§ 14 Grundsatz
§ 15 Unfallverhütungsvorschriften
§ 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
§ 17 Überwachung und Beratung
§ 18 Aufsichtspersonen
§ 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
§ 20 Zusammenarbeit mit Dritten
§ 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
§ 22 Sicherheitsbeauftragte
§ 23 Aus- und Fortbildung
§ 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
§ 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
Zur →
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§ 17 Überwachung und Beratung
(1) Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung
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