§ 107 Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen
(1) Sind zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder Mutterschaftsgeld Angaben über das Beschäftigungsverhältnis
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 5. Aufl. 2017, SGB IV § 107