§ 17 Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget
(1) 1Der zuständige Rehabilitationsträger kann Leistungen zur Teilhabe 1.allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern, 2.durch andere Leistungsträger oder
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/Kreikebohm, 5. Aufl. 2017, SGB IX § 17