§ 185 Vergabespezifisches Mindestentgelt für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
(1) 1Träger haben bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und
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Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 6. Aufl. 2019, SGB III § 185