Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein Mein Steuern und Bilanzen

§ 117 Gesamtplanverfahren

(1) Das Gesamtplanverfahren ist nach folgenden Maßstäben durchzuführen: 1.Beteiligung des Leistungsberechtigten


Zitiervorschlag:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 6. Aufl. 2019, SGB IX § 117
Ansicht
Einstellungen