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Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht
50. SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
Viertes Kapitel. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze (§ 69 - § 71)
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Dritter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen (§ 107 - § 114)
Vierter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten (§ 115 - § 123)
Fünfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln (§ 124 - § 125b)
Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln (§ 126 - § 128)
§ 126 Versorgung durch Vertragspartner
§ 127 Verträge
§ 128 Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten
Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern (§ 129 - § 131a)
Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§ 132 - § 134a)
Neunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung (§ 135 - § 139e)
Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen (§ 140)
Elfter Abschnitt. Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern (§ 140a - §§ 140b–140d)
Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten (§ 140e - § 140h)
Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln
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