Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein Mein Steuern und Bilanzen

§ 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren

(1) 1Die Unternehmer haben binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens dem zuständigen Unfallversicherungsträger


Zitiervorschläge:
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann SGB VII § 192
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, 7. Aufl. 2021, SGB VII § 192
Ansicht
Einstellungen